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TERMINKONTOR
Erstgespräch
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Geschäfte mit Unternehmern im B2B-Bereich

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungen von TERMINKONTOR
  4. Mitwirkungspflichten des Kunden
  5. Preise & Zahlungsbedingungen
  6. Vertragslaufzeit & Kündigung
  7. Haftung & Haftungsbeschränkung
  8. Datenschutz & Geheimhaltung
  9. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen TERMINKONTOR, Inhaber: Ercan Caliskan, Fröndenberger Straße 18, 58706 Menden (nachfolgend „TERMINKONTOR" oder „wir") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Cold-Calling- und Terminvereinbarungs-Dienstleistungen geschlossen werden.

(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen wir keine Verträge.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote auf der Website sowie in sonstigen Veröffentlichungen sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.

(2) Der Vertrag kommt durch ein verbindliches Angebot von TERMINKONTOR (per E-Mail, schriftlich oder über ein Online-Tool) und die Annahme durch den Kunden in Textform (E-Mail genügt) zustande.

(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich das schriftliche Angebot, diese AGB sowie etwaige gesonderte schriftliche Vereinbarungen.

§ 3 Leistungen von TERMINKONTOR

(1) TERMINKONTOR erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der telefonischen B2B-Neukundenansprache („Cold Calling") mit dem Ziel der Vereinbarung qualifizierter Termine.

(2) TERMINKONTOR bietet drei Standard-Pakete an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot:

Standard — 2.999 € / Monat netto

  • 20 qualifizierte Termine garantiert pro Kalendermonat
  • Bis zu 400 persönliche Cold Calls pro Monat durch geschulte deutschsprachige Caller
  • Erstellung eines branchenspezifischen Gesprächsleitfadens (Skript)
  • Wöchentliches Reporting mit Kennzahlen
  • Übergabe der vereinbarten Termine an den Kunden inkl. Briefing
  • Persönlicher Ansprechpartner

Professional — 4.499 € / Monat netto

  • 40 qualifizierte Termine garantiert pro Kalendermonat
  • Bis zu 800 persönliche Cold Calls pro Monat
  • Senior-Caller mit Branchen-Erfahrung
  • Wöchentliches Reporting + Strategie-Call
  • CRM-Übergabe inkl. Briefing-Notizen
  • Dedizierter Account Manager
  • A/B-Skript-Optimierung

Premium — 6.999 € / Monat netto

  • 50 qualifizierte Termine garantiert pro Kalendermonat (bis zu 60 möglich bei optimalen Voraussetzungen)
  • Bis zu 1.200 persönliche Cold Calls pro Monat
  • Senior-Caller-Team
  • Bi-weekly Strategie-Call
  • Custom Skript-Lab + A/B-Testing
  • Senior Account Manager
  • Priority Onboarding

(3) Variante „Monatlich kündbar": Alle Pakete sind alternativ mit monatlicher Kündigungsfrist gegen einen Aufpreis von 25 % buchbar (Standard 3.749 €, Professional 5.624 €, Premium 8.749 € pro Monat netto).

(4) Definition des qualifizierten Termins

Als qualifizierter Termin im Sinne dieses Vertrags gilt ein Termin, der alle folgenden Kriterien erfüllt:

  • Entscheider oder Mit-Entscheider der Zielperson wurde erreicht und identifiziert
  • Termin wurde im Kalender bestätigt (per E-Mail, Kalender-Einladung oder CRM-Eintrag)
  • Bedarf wurde in der Vorqualifikation festgehalten
  • Termin findet zum vereinbarten Zeitpunkt statt

Nicht als qualifizierter Termin zählen insbesondere: Gespräche mit Sekretariat oder Praktikanten, Termine die der Kunde selbst abgesagt hat, Terminverschiebungen durch den Endkunden auf einen Folgemonat. No-Shows ohne Absage länger als 24 Stunden vor Termin werden durch TERMINKONTOR ersetzt (das heißt: zählen nicht als geliefert, ein Ersatztermin wird im selben oder folgenden Monat nachgeliefert).

(5) Branchen-Eingrenzung

Die Termin-Garantie der Standard-Pakete gilt ausschließlich für telefonisch gut bis mittel erreichbare B2B-Zielgruppen. Für strukturell schwer erreichbare Zielgruppen — insbesondere Rechtsanwälte (Großkanzleien), Ärzte, Zahnärzte, Asset-Manager, Vermögensberater, C-Level-Entscheider von Großkonzernen sowie öffentliche Verwaltungen — gilt die Termin-Garantie der Standard-Pakete nicht. Für diese Branchen bietet TERMINKONTOR Custom-Lösungen ab 8.000 € / Monat netto auf gesonderte Anfrage an. Eine Pre-Sprint-Testphase (ca. 100 Test-Calls, 1.499 € netto) ist hierfür verpflichtend, bevor ein Vollvertrag geschlossen werden kann.

(6) Termin-Garantie und anteilige Erstattung

Wird die im jeweiligen Paket garantierte Anzahl qualifizierter Termine in einem Kalendermonat unterschritten, erhält der Kunde eine anteilige Erstattung wie folgt:

  • Standard: 75 € pro fehlendem qualifizierten Termin
  • Professional: 60 € pro fehlendem qualifizierten Termin
  • Premium: 70 € pro fehlendem qualifizierten Termin

Die Erstattung wird mit der Folgerechnung verrechnet oder bei Vertragsende ausgezahlt. Die maximale Erstattung pro Monat ist auf 50 % der Monatsvergütung des jeweiligen Pakets begrenzt.

Bei null gelieferten qualifizierten Terminen in einem Kalendermonat steht dem Kunden zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende zu — unabhängig von der vereinbarten Mindestlaufzeit.

(7) TERMINKONTOR ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten qualifizierter Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt TERMINKONTOR rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:

  • Detaillierte Beschreibung des Angebots, der Zielgruppe und des Wertversprechens
  • Branchenspezifische Informationen zur Vorbereitung des Skripts
  • Adressdaten der anzurufenden Unternehmen (sofern vom Kunden gestellt)
  • Zugang zu einem CRM-System oder einer alternativen Übergabeform
  • Zeitnahe Freigaben für das Skript und Reporting-Rhythmen

(2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Adressdaten rechtmäßig erhoben wurden und die Voraussetzungen für eine telefonische Kontaktaufnahme im B2B-Bereich nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (mutmaßliche Einwilligung) erfüllt sind. Der Kunde stellt TERMINKONTOR von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.

§ 5 Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die maßgeblichen Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und sind in § 3 dieser AGB transparent aufgeführt.

(2) Die monatliche Vergütung wird im Voraus zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats fällig. Die einmalige Setup-Fee (sofern anwendbar) ist mit Vertragsschluss fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder SEPA-Lastschrift innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

(4) Bei Zahlungsverzug ist TERMINKONTOR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist TERMINKONTOR berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

§ 6 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Standard-Variante (3 Monate Mindestlaufzeit): Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag des Leistungsmonats. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.

(2) Variante „Monatlich kündbar": Bei Buchung der Variante „Monatlich kündbar" gegen 25 % Aufpreis kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß einer Partei gegen wesentliche Vertragspflichten.

(4) Bei null gelieferten qualifizierten Terminen in einem Kalendermonat hat der Kunde gemäß § 3 Abs. 6 ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende, unabhängig von der vereinbarten Mindestlaufzeit.

§ 7 Haftung & Haftungsbeschränkung

(1) TERMINKONTOR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von TERMINKONTOR übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von TERMINKONTOR der Höhe nach beschränkt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von TERMINKONTOR für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Die Haftung ist insgesamt auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Nettovergütung begrenzt — vorbehaltlich der unbeschränkten Haftung nach Absatz 1.

(5) TERMINKONTOR haftet nicht für die wirtschaftlichen Folgen aus Terminen, die durch den Kunden selbst nicht erfolgreich umgesetzt werden, sowie nicht für No-Shows der angesprochenen Personen.

(6) Die Termin-Garantie und die anteilige Erstattung gemäß § 3 Abs. 6 dieser AGB stellen abschließende Regelungen bei Unterleistung dar. Weitergehende Schadensersatzansprüche aus Unterleistung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Datenschutz & Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

(2) Soweit TERMINKONTOR für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. von Adressdaten zur Telefonansprache), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dieser ist separater Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von TERMINKONTOR: datenschutz.html.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist — sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz von TERMINKONTOR (Menden). TERMINKONTOR ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 12.05.2026

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Das Kontor für Termingeschäft. Premium-Cold-Calling für anspruchsvolle B2B-Unternehmen.

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